Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge KOM (2007) 851 endg.; Ratsdok. 5127/08

Der Bundesrat hat in seiner 842. Sitzung am 14. März 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Begründung

Eine weltweite Harmonisierung der Vorschriften ist zu begrüßen. Allerdings sind umfassende Anpassungsarbeiten erforderlich, um die feststehenden Euro-VI-Grenzwerte auf den weltweiten WHDC-Zyclus umzustellen. Dies könnte möglicherweise zur Folge haben, dass sich die Einführung von Euro-VI verzögert. Angesichts der drängenden Luftqualitätsprobleme und der Anstrengungen der Länder zur Sicherstellung der Luftqualität in den Ballungsräumen ist eine mögliche Verzögerung des Einführungstermins nicht hinnehmbar. Erste Priorität hat die Einführung der Euro-VI-Grenzwerte.