Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.

881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In),

der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U), der Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Vorlage allgemein

Zu Ziffer 1.2. Öffentliche Aufträge
Zu Ziffer 2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Zu Ziffer 2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
Zu Ziffer 2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Zu Ziffer 3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Zu Ziffer 4.1 "Beschaffungstechnik" - Erreichung der Ziele von Europa 2020

In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat darauf hin, dass die Nachhaltigkeitsstrategien der Länder und des Bundes bereits heute wirksam durch die Vorgabe technischer Spezifikationen im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge verfolgt werden können. Ebenso lässt das bestehende vergaberechtliche System es zu, weitergehende Anforderungen an die Geeignetheit der Auftragnehmer in Bezug auf umweltbezogene Aspekte zu berücksichtigen, sofern sie auftragbezogen sind. Trotzdem besteht bei den Beschaffungsstellen teilweise eine gewisse Unsicherheit, was im Einzelnen gefordert werden darf, ohne die EU-Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung zu verletzen.

Die Vorgabe eines Rechtsrahmens würde hier die notwendige Klarheit schaffen; ansonsten sollten die Mitgliedstaaten eigenverantwortlich entscheiden können, welche Politiken sie tatsächlich mit einer konkreten Beschaffung verfolgen möchten.

Im Hinblick auf die Haushaltslage der überwiegenden Anzahl der Mitgliedstaaten erfordert das öffentliche Auftragswesen mehr als je zuvor eine wirtschaftliche Vergabe. Beschaffungsstellen sind gezwungen, mit dem vorhandenen Budget sparsam umzugehen.

Soll der eigentliche Beschaffungszweck, die Bedarfsdeckung, im Einzelfall nicht gefährdet werden, darf die Berücksichtigung anderer, durchaus wünschenswerter Politiken nicht obligatorisch eingeführt werden.