Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Dezember 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.