Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 25. Januar 2010
Der Staatssekretär

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat beschlossen, dem Bundesrat den


zuzuleiten mit dem Antrag, dass der Bundesrat diesen erneut gemäß Artikel 76 Absatz 1 Grundgesetz im Deutschen Bundestag einbringen möge.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 30. März 2007 beschlossenen Fassung (Drucksache 086/07 (PDF) Beschluss). Von einer erneuten Beifügung der Vorlage wird deshalb abgesehen.


Mit freundlichen Grüßen
Hubert Wicker