Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die neue Generation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Offenen Methor Koordinierung zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
("ET 2020")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die folgenden Arbeitsgruppen im Rahmen von ET 2020 ergänzt werden:

Diese Arbeitsgruppen der neuen Generation im Rahmen von ET 20201 ersetzen und strukturieren die Arbeitsgruppen der vorangegangenen Generation2 inhaltlich neu.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppen jeweils eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten sowie je eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen unter der Voraussetzung, dass die Beauftragten und ihre Stellvertreter nicht gleichzeitig an Sitzungen der jeweiligen Arbeitsgruppe teilnehmen.