Vorlage an den Bundesrat
Benennung der Mitglieder für den Eisenbahninfrastrukturbeirat

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin, den 19. Januar 2010

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur werden von der Bundesnetzagentur überwacht.

Die Aufgabe des Eisenbahninfrastrukturbeirates ist es insbesondere, die Regulierungsbehörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu machen. Er besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertretern oder Vertreterinnen des Bundesrates; die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglied einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten.

Ich wäre Ihnen daher verbunden, wenn Sie mir die neun Mitglieder und Stellvertreter des Bundesrates für den Eisenbahninfrastrukturbeirat benennen würden.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Ramsauer