Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich
(Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG)

985. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020

A

1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.

Begründung:

Das Gesetz wirft grundlegende verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Fragen auf. Dadurch droht das Gesetz sein wichtigstes Ziel klar zu verfehlen: Die Beschleunigung von Planungsverfahren.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit genommen, Entscheidungen, die sie in ihren Rechten berühren, durch eine Fachgerichtsbarkeit überprüfen lassen zu können. Einzig der Weg zum Bundesverfassungsgericht verbleibt, das aber einen anderen, grundrechtsbezogenen Überprüfungsmaßstab zugrunde legt. Dieser Maßstab ist jedoch nicht geeignet der Komplexität von Planungsentscheidungen gerecht zu werden. Die Rechtswegegarantie nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes ist entsprechend verletzt.

Anerkannten Umweltverbänden wird jegliche Klagemöglichkeit genommen. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben der UVP-Richtlinie und der Aarhus-Konvention dar, die auch nicht durch eine frühe Beteiligung geheilt werden kann.

Schließlich mangelt es an nachvollziehbaren Kriterien für die ausgewählten Projekte etwa im Hinblick auf ihre Bedeutung im Engagement gegen den Klimawandel. Das führt dazu, dass die Verwaltungsentscheidung am Ende des Planungsverfahrens, ob das Projekt Baureife per Gesetz erlangen soll, ein Willkürelement beinhaltet und damit weitere rechtsstaatliche Bedenken aufwirft.

B

2. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

C

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen: