Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1360, 1360a BGB

Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1360, 1360a BGB gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 20. Dezember 2002 beschlossenen Fassung zum Inhalt
- Drucksache 888/02(Beschluss) .*)


*) Von einem nochmaligen Umdruck wird abgesehen.