Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland
(Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltlFG)

Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG) gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 14. Oktober 2011 - Drucksache 533/11(B) HTML PDF - sowie erneut am 11. Juli 2014 - Drucksache 282/14(B) HTML PDF - beschlossenen Fassung zum Inhalt. ∗)

∗) Von einem nochmaligen Umdruck wird abgesehen.