Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 143. Sitzung am 30. Januar 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 19/16909 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes - Drucksachen 19/15622, 19/16402 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.02.20
Erster Durchgang: Drucksache. 580/19 (PDF)