Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Bundesrechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern
(Zusammenführungsgesetz)

Staatsministerium Baden-Württemberg Stuttgart, den 20. Januar 2006
Der Staatssekretär

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben entschieden, den

dessen Einbringung beim Deutschen Bundestag bereits in der Sitzung des Bundesrates am 24.09.2004 beschlossen wurde, in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages weiterzuverfolgen.

Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf gemäß § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 10.02.2006 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Böhmler