Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen (Neufassung) COM (2012) 8 final

895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012

A

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Gemäß Artikel 9 des Richtlinienvorschlags ergreifen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen, damit Zubereitungen nach Artikel 1 Absatz 2 und dem Anhang IV unterfallende Zubereitungen nach Artikel 1 Absatz 3 nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre Verpackung den dort näher festgeschriebenen Anforderungen entspricht. Dieser Anforderungskatalog ist aber nicht vollständig und entsprechend dem Beschlussvorschlag zu ergänzen, zum einen deshalb, als nicht restentleerte Verpackungen der Materialeffizienz und dem Ressourcenschutz widersprechen, da Rohstoffe nutzlos vergeudet werden. Zum anderen ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nicht restentleerte Verpackungen der in Rede stehenden Zubereitungen als gefährliche Abfälle zu entsorgen sind, obwohl diese Abfälle - und der aus ihrer Entsorgung resultierende Aufwand - hätten vermieden werden können.

B