Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen
(Gaststaatgesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. März 2018 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz) gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 12. Mai 2017 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 232/17(B) HTML PDF .*)

*) Von einem nochmaligen Umdruck wird abgesehen.