Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union

C (2019) 4126 final

Europäische Kommission
Brüssel, 3.6.2019 C(2019)4126 final

Herrn Daniel GÜNTHER
Präsident des Bundesrats
Leipziger Straße 3 - 4
D -10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union {COM (2019) 48).

Die Kommission begrüßt die allgemeine Unterstützung des Bundesrates für den Vorschlag. Dieser ist vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen worden. Die Verordnung wurde am 27. März 2019 im Amtsblatt veröffentlicht.'

Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass eines der Hauptziele der Europäischen Union im Hinblick auf die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich darin besteht, den Zugang zu Gewässern des Vereinigten Königreichs zu erhalten. Dies ist in der Politischen Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten

Königreiche festgelegt und steht im Einklang mit den Leitlinien des Europäischen Rates (Artikel 50) vom 23. März 2018, in denen es heißt:

"Im Gesamtzusammenhang des Freihandelsabkommens sollte der bestehende gegenseitige Zugang zu den Fischereigewässern und -ressourcen aufrechterhalten werden." Wie die Mitgliedstaaten in ihrer Erklärung vom 25. November 2018 bezüglich des Austrittsabkommens und der Politischen Erklärung3 bekräftigten, " stellt ein Fischereiabkommen eine Priorität dar und sollte unter anderem auf dem bestehenden gegenseitigen Zugang und derzeitigen Quotenanteilen beruhen".

Die Verhandlungen zwischen der Kommission und dem Vereinigten Königreich über die künftigen Beziehungen werden auf der Grundlage eines Mandats des Rates geführt, wonach die Mitgliedstaaten die Interessen und Prioritäten der EU in Bezug auf eine Wirtschaftspartnerschaft weiter präzisieren können, was auch für ein Fischereiabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gilt.

Am 12. Juni 2018 nahm die Kommission einen Vorschlag für einen neuen Europäischen Meeres- und Fischereifonds 2021-20274 an. Der Vorschlag durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Punkte der Stellungnahme, die eine mögliche Ausweitung des Umfangs der Unterstützung betreffen, sollten Gegenstand dieser interinstitutionellen Verhandlungen sein.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans Karmenu Vella
Erster Vizepräsident Mitglied der Kommission

COM (2018) 390 final.