Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Europäischen Union an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds - COM (2014) 66 final; Ratsdok. 6266/14

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Öffentliche Mittel müssen sparsam und zweckgerichtet eingesetzt werden. Dies muss auch regelmäßig überprüft werden. Das Kapital des EIF soll nach einer Kapitalerhöhung im Jahr 2007 nunmehr zum zweiten Mal um 50 Prozent - und zwar von 3 Milliarden Euro auf bis zu 4,5 Milliarden Euro - erhöht werden. Von daher wäre es sinnvoll, wie beim ersten Mal (vgl.

Artikel 3 des Beschlusses 2007/247/EG) die Kapitalerhöhung mit einer Bewertung der Tätigkeit des EIF zu verbinden und dabei auch deren Auswirkungen auf die Finanzierung zu untersuchen.