Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
(Nachtragshaushaltsgesetz 2009)

854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Als Bestandteil des zweiten Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Konjunktur ist geplant die Kraftfahrzeugsteuer zu reformieren und die Höhe der steuerlichen Belastung ab dem 1. Juli 2009 vor allem am Ausstoß von Kohlenstoffdioxid zu orientieren. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) soll die Ertrags- und Verwaltungskompetenz hinsichtlich der Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund übertragen werden.

Hierfür bedarf es einer finanziellen Kompensation der Länder, die in dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze einfachgesetzlich geregelt werden soll. Im Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 schlägt sich die Reform der Kfz-Steuer in einer Anpassung der Steuereinnahmen sowie in der erstmaligen Erstattung von Verwaltungskosten an die Länder nieder, welche die Kfz-Steuer vorübergehend weiter für den Bund erheben werden.

Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung, durch die Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund alle emissionsbezogenen Steuerquellen in einer Hand zu vereinen und es dem Bund auf diese Weise zu ermöglichen, ein ökologisches Gesamtkonzept zur Minderung des Schadstoffausstoßes "aus einem Guss" umzusetzen. Die bislang vorgesehenen Regelungen zur finanziellen Kompensation der Länder sind allerdings in verschiedener Hinsicht nicht ausgewogen und erschweren das Ziel einer Konsolidierung der Länderhaushalte erheblich: