Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 und 31. Januar 2013 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.