Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung

Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15. Februar 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 25. Januar 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, folgende Entschließung zu fassen:

Zu Artikel 2 (Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes),

Artikel 3 (Änderung der Neuartige Lebensmittelzutaten-Verordnung)

Begründung zu allen Ziffern:

Es sollte eine konsequente Verfahrenskennzeichnung für Lebensmittel und Futtermittel erreicht werden, bei deren Herstellung gentechnische Verfahren oder Produkte zur Anwendung kommen, wobei die Gesamtmenge der zufälligen und technisch nicht zu vermeidenden Anteile des gentechnisch veränderten Materials in einem Lebensmittel oder Futtermittel oder in einem seiner Bestandteile in Höhe von 0,9 % nicht verändert werden soll.