Berichtigung
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Deutscher Bundestag Berlin, den 17. Februar 2005
Der Direktor

An den
Direktor des Bundesrates


In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 151. Sitzung am 20. Januar 2005 beschlossenen Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachfolgende Berichtigung vorzunehmen:

In § 14 Abs. 1 Satz 1, in § 17 Abs. 1 Satz 1 und in § 21 Abs. 1 und 2 wird jeweils die Angabe " § 9 Abs. 5 Satz 3" durch die Angabe " § 9 Abs. 5 Satz 4" ersetzt.


Dr. Zeh