Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
(ELENA-Verfahrensgesetz)

Punkt 13 der 854. Sitzung des Bundesrates am 13. Februar 2009

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. Januar 2009 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes aus folgendem Grund angerufen wird:

Zu Artikel 1 Nummer 9 (§ 104 Satz 1, Satz 2, Satz 3 SGB IV), Nummer 12 (§ 115 SGB IV)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Begründung

Der elektronische Entgeltnachweis dient der Entlastung der Unternehmen und ist damit Wirtschaftsförderung. Wenn der Bund über ein bundeseinheitliches elektronisches Verfahren die Wirtschaft in erheblichem Umfang entlasten will, hat er die Kosten dieser Maßnahme zu tragen. Eine Finanzierung durch Abrufentgelte der abrufenden Behörden der Länder und der Sozialversicherungsträger ist nicht sachgemäß.