Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 140. Sitzung am 25. Januar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/7866 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 016/7460 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 4 wird aufgehoben.

IV. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

V. In Artikel 6 wird der Änderungsbefehl zu Nummer 2 wie folgt gefasst:

"2. § 83 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:"

VI. Artikel 7 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 15.02.08
Initiativgesetz des Bundestages