Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für das Kuratorium der Museumsstiftung Post und Telekommunikation

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 29. Januar 2020

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
mit Wirkung vom 1. Januar 1995 ist die Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MS PT) als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet worden. Ihre Aufgabe ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen. Die MS PT wird größtenteils durch jährliche Zuschüsse der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG finanziert.

Leitendes Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Es besteht aus elf Mitgliedern und deren Stellvertretern. Hiervon werden jeweils drei stimmberechtigte Vertreter von der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und dem Bund entsandt, während aus dem technischen und allgemeinen Museumswesen zwei Vertreter mit beratender Funktion bestellt werden.

Darüber hinaus hat der Bundesrat das Recht, einen Vertreter mit beratender Funktion nebst Stellvertreter zu benennen.

Die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kuratoriums endet für alle Mitglieder am 31. Januar 2020. Mithin sind ab dem 1. Februar 2020 die Mitglieder und deren Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren vom Bundesministerium der Finanzen neu zu bestellen. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.

Der Bundesrat hatte in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, für die Amtsperiode vom 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2020 ein Mitglied und dessen Stellvertreter zu benennen (Bundesratsdrucksache 074/15 (PDF) ). Da der Vertreter des Bundesrates in dieser Amtsperiode an den Erörterungen im Kuratorium wiederum sehr engagiert und fachkundig mitgewirkt hat, würde ich es sehr begrüßen, wenn der Bundesrat auch in der neuen Amtsperiode im Kuratorium vertreten wäre - nach Möglichkeit bereits in der ersten Sitzung des neuen Kuratoriums, die für den 25. Mai 2020 terminiert ist.

Ich bitte Sie deshalb um Prüfung, ob der Bundesrat wiederum von seinem Entsendungsrecht Gebrauch machen will und gegebenenfalls einen Beschluss über die Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz