Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. September 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 148. Sitzung am 16. Dezember 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses -" Drucksache 015/4525 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 30. September 2003
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
der Organisierten und der schweren Kriminalität
- Drucksache 015/3880 -

unverändert angenommen.

Fristablauf: 18.02.05
Erster Durchgang: Drucksache. 591/04 (PDF)