Antrag des Freistaates Sachsen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser Punkt 50 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006

Der Bundesrat möge ergänzend zur Stellungnahme in der Drucksache 58/1/06 beschließen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Beratungen der Vorlage "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser" in den Gremien der Kommission und des Rates einen Vertreter des Freistaates Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Prof. Dr. Socher).

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Auf Grund seiner Tätigkeit im Fachbereich Wasserbau, Hochwasserschutz ist Herr Prof. Dr. Socher besonders geeignet, die Aufgabe als Ländervertreter gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung wahrzunehmen. Er verfügt über Erfahrungen sowohl bei der Schadensbeseitigung nach dem Augusthochwasser 2002 als auch bei Erarbeitung und Umsetzung der sächsischen Hochwasserschutzstrategie und ist als Leiter der Arbeitsgruppe Hochwasserschutz der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) auch über Sachsen hinaus in diesem Fachgebiet tätig. Mit ihm steht ein kompetenter Ländervertreter in den Gremien der Kommission und des Rates zur Verfügung.