Unterrichtung durch die Monopolkommission
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Die 8. GWB-Novelle aus wettbewerbspolitischer Sicht

Monopolkommission Bonn, im Februar 2012
Der Vorsitzende

An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
gegenwärtig wird die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) diskutiert. Die Monopolkommission nimmt hierzu in einem Sondergutachten gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 GWB Stellung*.

Die Monopolkommission bewertet weite Teile der geplanten GWB-Novelle positiv, sieht jedoch in wichtigen Punkten dringenden Nachbesserungsbedarf. Sie empfiehlt insbesondere die Anwendung der Fusionskontrolle auf Zusammenschlüsse zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und fordert, Trinkwasserentgelte unabhängig von ihrer Ausgestaltung als Preise oder Gebühren der wettbewerbsrechtlichen Aufsicht zu unterstellen. Im Übrigen befürwortet die Monopolkommission die geplante Übernahme des europäischen Untersagungskriteriums in die deutsche Fusionskontrolle sowie die Beibehaltung einiger spezifisch deutscher Fusionskontrollregeln. Daneben nimmt sie Stellung zu weiteren Reformvorschlägen, u.a. aus dem Bereich der Missbrauchsaufsicht.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Haucap