Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Konsulargesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 17. Sitzung am 1. März 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses - Drucksache 19/996 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes - Drucksache 19/699 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.03.18
Erster Durchgang: Drucksache. 772/17 (PDF)