Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität in Uganda

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 100840 - vom 27. Januar 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung vom 14. - 17. Dezember 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Abgeordnete David Bahati am 25. September 2009 im ugandischen Parlament den Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen zur Bekämpfung von Homosexualität "Anti Homosexuality Bill 2009" eingereicht hat,

B. in der Erwägung, dass dieser Gesetzentwurf die Einführung härterer Strafen zur strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität und die Verhängung lebenslanger Haftstrafen oder der Todesstrafe gegen mutmaßliche Lesben, Schwule, Bi- oder Transsexuelle (LGBT) vorsieht,

C. in der Erwägung, dass der Gesetzentwurf eine Bestimmung enthält, wonach jede - auch heterosexuelle - Person, die den Behörden nicht innerhalb von 24 Stunden die Identität aller ihr bekannten lesbischen, homosexuellen, bi- oder transsexuellen Personen preisgibt, oder die für die Menschenrechte von Personen eintritt, die lesbisch, schwul, bisexuell oder transsexuell sind, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen muss,

D. in der Erwägung, dass das vorgeschlagene Gesetz es Uganda erlauben würde, alle seine auf internationaler oder regionaler Ebene übernommenen Verpflichtungen zu annullieren, die seiner Ansicht nach zu diesem Gesetz in Widerspruch stehen,

E. in der Erwägung, dass das Gesetz bereits vom Mitglied der Europäischen Kommission De Gucht, der britischen, französischen und schwedischen Regierung sowie vom Präsidenten der Vereinigten Staaten, Barak Obama und dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des US-Repräsentantenhauses verurteilt wurde,

F. in der Erwägung, dass das vorgeschlagene Gesetz von Nichtregierungsorganisationen weltweit und in Uganda selbst als gravierendes Hindernis bei der Bekämpfung von HIV/AIDS in der homosexuellen Bevölkerung scharf kritisiert wurde,

G. unter Hinweis darauf, dass Homosexualität in Afrika nur in 13 Ländern legal ist, in 38 Ländern dagegen unter Strafe gestellt ist, wobei in Ländern wie Mauretanien, Sudan und im Norden Nigerias auf Homosexualität auch die Todesstrafe steht, und in der Erwägung, dass die Annahme eines solchen Gesetzes in Uganda zu Nachahmungseffekten in anderen afrikanischen Ländern führen könnte, wo Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung bereits verfolgt werden oder verfolgt werden könnten,