Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

Punkt 30 der 954. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2017

Der Bundesrat möge Ziffer 8 in folgender Fassung beschließen:

'8. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe Abschnitt 1 Nummer 1.1 WaffG), Doppelbuchstabe aa 1 - neu - (Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.3 - neu -WaffG), Artikel 2 Nummer 1a - neu - (§ 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV)

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung, da ausweislich der Gesetzesbegründung nur auf die Ähnlichkeit mit vollautomatischen Kriegswaffen abgestellt wird.