Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und Förderregeln für Erzeuger bestimmter Kulturpflanzen

Punkt 29 der 786. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2003

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 27 der Drucksache 61/1/03 beschließen:

Der Bundesrat hält es - ohne die Ziele der Agenda 2000-Beschlüsse infrage zu stellen - für notwendig, frühzeitig die Weichen für eine Weiterentwicklung der europäischen Agrarpolitik zu stellen und noch im Rahmen der Halbzeitbewertung über die Reform zu entscheiden. Dies ist erforderlich, da die Landwirtschaft Planungssicherheit und verlässliche Perspektiven auch für die Zeit nach 2006 braucht und um ihr rechtzeitig Anpassungen zu ermöglichen. Dies ist insbesondere auch für die Landwirtschaft in den Beitrittsländern erforderlich, damit hier nicht innerhalb kürzester Zeitabstände Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen erfolgen müssen.

Diese langfristige Absicherung und Planungssicherheit muss auch für die Zucker- und Milchmarktordnungen gewährleistet werden. Dies schließt auch eine entsprechende Absicherung in den WTO-Verhandlungen ein.