Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am 13. Februar 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/500 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014) - Drucksache 18/273 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.03.14
Erster Durchgang: Drucksache. 628/13 (PDF)