Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2014
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2014)

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. Februar 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.