Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen

Der Bundesrat hat in seiner 820. Sitzung am 10. März 2006 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.