Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes aus folgendem Grund einberufen wird:

Zur Kostentragung

Der Bund hat die Kosten für die Schaffung und Unterhaltung der nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu schaffenden und vorzuhaltenden Kapazitäten zu tragen.

Begründung:

Der Bund ist für den Schutz der Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland sowie für Maßnahmen bei Grenzübertritt und Grenzkontrollmaßnahmen zuständig. Er legt die Flughäfen und Häfen fest, bei denen Kapazitäten entsprechend den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) vorhanden sein müssen. Das Robert-Koch-Institut erlässt die maßgebliche Empfehlung für die Bestimmung der Kapazitäten an Flughäfen und Häfen und gibt damit den Ländern vor, welche Kapazitäten sie zu schaffen und zu unterhalten haben. Daher hat der Bund auch die Kosten für die Schaffung und Unterhaltung der erforderlichen Kapazitäten zu tragen.