Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind
(Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)

Der Bundesrat hat in seiner 967. Sitzung am 27. April 2018 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.