Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 17. Januar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/7732 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften - Drucksache 016/7248 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Im Eingangssatz der Artikel 1 und 3 bis 10 wird die Angabe "13. September 2007 (BGBl. I S. 2245)" durch die Angabe "7. September 2007 (BGBl. I S. 2246)" ersetzt.
- 2. In Artikel 2 Nr. 5 wird § 11 Abs. 1 Satz 1 wie folgt geändert:
- a) Im einleitenden Satzteil wird die Angabe "höchstens 10 000" gestrichen.
- b) In Nummer 1 wird nach der Angabe "Berichtsjahr 2008," die Angabe "bei höchstens 10 000 Erhebungseinheiten" eingefügt.
- c) In Nummer 2 wird das Wort "zusätzlich" gestrichen und nach der Angabe "Berichtsjahr 2010," die Angabe "bei 10 000 Erhebungseinheiten" eingefügt.
- 3. Artikel 4 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:
"4. § 4 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 werden die Wörter "von selbständigen Handwerkern" durch die Angabe "nach § 2 Nr. 1" ersetzt.
- b) In Absatz 2 werden die Wörter "bei allen selbständigen Handwerkern" durch die Wörter "der Statistik" ersetzt."