Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis
(ReisBeschrV)

Der Bundesrat hat in seiner 831. Sitzung am 9. März 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu § 2 Satz 1

In § 2 Satz 1 ist das Wort "ereignisspezifischen" zu streichen.

Begründung

Durch die Streichung entspricht die Umsetzung den Vorgaben gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Entscheidung der Kommission 2006/754. Die Durchführung einer ereignisspezifischen Methode ist darin nicht vorgeschrieben.

Auch für das Analyseverfahren im Rahmen amtlicher Kontrollen gemäß Artikel 3 der Entscheidung der Kommission 2006/754 ist im Anhang festgelegt, dass die konstruktspezifische Methode "P35S:BAR" zu verwenden ist. Nur im Falle positiver Befunde ist der Nachweis durch die ereignisspezifische Methode zu bestätigen.