Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen

Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung am 15. Februar 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Januar 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.