Gesetzesantrag der Länder Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts Sachsen-Anhalt

Der Ministerpräsident Magdeburg, den 9. Februar 2010

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben beschlossen, dem Bundesrat den


mit dem Antrag zuzuleiten, dass der Bundesrat diesen erneut gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG im Bundestag einbringen möge.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat in seiner 848. Sitzung am 10. Oktober 2008 beschlossenen Fassung - BR-Drucksache 648/08(B) HTML PDF -, die der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt hat. Von einer erneuten Beifügung der Vorlage wird deshalb abgesehen.

Ich bitte darum, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 866. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010 zu setzen und den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer