Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Der Bundesrat hat in seiner 943. Sitzung am 18. März 2016 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.