Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Einwanderung gestalten Einwanderungsgesetz schaffen"

931. Sitzung am 6. März 2015

Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 25. Februar 2015

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, den in der Anlage beigefügten Entschließungsantrag "Einwanderung gestalten - Einwanderungsgesetz schaffen" beim Bundesrat einzubringen.

Ich bitte Sie, diesen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR in die Tagesordnung der 931. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2015 aufzunehmen und dann den Ausschüssen zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer

Entschließung des Bundesrates "Einwanderung gestalten - Einwanderungsgesetz schaffen"

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Deutschland braucht Einwanderung.

Die demografische Entwicklung führt zu einer Abnahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Gleichzeitig wächst der Fachkräftebedarf gerade auch im qualifizierten Bereich, nicht nur im Bereich der Hochqualifizierten.

Deutschland ist das wichtigste Einwanderungsland in Europa. Das ist eine neue Chance, sie verlangt aber auch Gestaltung. Einwanderung orientiert sich neben arbeitsplatzbezogenen Kriterien auch an weiteren Faktoren, wie einem attraktiven kulturellen und sozialen Umfeld oder an Unterstützungsleistungen für die Integration, etwa beim Erlernen der Sprache.

Die Einwanderung nach Deutschland findet heute ganz überwiegend aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Darüber hinaus gewinnt die humanitäre Einwanderung immer stärker an Bedeutung. Die Arbeitsmigration aus Drittstaaten liegt zahlenmäßig noch hinter der Einwanderung aus familiären Gründen und der Bildungsmigration. Auch wenn Deutschland nach Untersuchungen der OECD sein Einwanderungsrecht schrittweise liberalisiert hat und im Bereich der Hochqualifizierten bereits weitgehend geöffnet hat, sind zur Sicherung der Fachkräftebasis weitere Anstrengungen erforderlich. Die Öffnung des Arbeitsmarktes in definierten Engpassberufen ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Für die Sicherung des Wohlstandes unseres Landes ist es unerlässlich, dass der Wirtschaft auch zukünftig die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund müssen die Bestimmungen über die Arbeitsmigration reformiert und transparent gestaltet werden.

Die Änderung ausländerrechtlicher Bestimmungen allein ist jedoch nicht ausreichend. Die Steuerung von Einwanderung muss heute auch über wirtschaftliche, sozialpolitische und kulturelle Unterstützungsangebote erfolgen. Ein modernes Migrationsrecht kann sich deshalb nicht auf Veränderungen im Aufenthaltsrecht beschränken, sondern muss ebenfalls arbeitsmarkt- und sozialpolitische Regelungen definieren. Zudem ist zu prüfen, wie durch die Schaffung legaler Einwanderungsmöglichkeiten im Rahmen gesteuerter Einwanderung das hochbeanspruchte Asylsystem entlastet werden kann. Es geht nicht um isolierte

Veränderungen in einzelnen Regelungen, sondern um die umfassende und grundsätzliche Gestaltung von Einwanderung in allen Lebensbereichen.

Es bedarf einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Einwanderung und die Veränderungen, die damit einhergehen. Ein Grundverständnis in der Bevölkerung, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und Einwanderer hier willkommen sind, ist notwendig. Es muss offensiv dafür geworben werden, dass sie gleichberechtigte Staatsbürger werden, sich einbürgern lassen und aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirken können. Der Wandel zur Einwanderungsgesellschaft macht eine interkulturelle Öffnung auf allen Ebenen und eine Willkommens- und Anerkennungskultur erforderlich. Es gilt, die Rahmenbedingungen für Einwanderung attraktiver zu gestalten, damit gut ausgebildete Menschen zu uns kommen und dauerhaft mit ihren Familien bei uns verbleiben.

Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, einen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorzulegen und dabei folgende Eckpunkte zu berücksichtigen: