Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen Aussche ...">


Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Oktober 2011 und 9. Februar 2012 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:

Entschließung

Der Bundesrat hält einen praxisgerechten Vollzug des § 3 des künftigen title="Aktuelle Fassung">Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Frage, ob es sich bei tierischen Ausscheidungen, die als Wirtschaftsdünger vor ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung in einer Biogasanlage vergoren werden, um Abfall handelt oder nicht, für unverzichtbar. Im Zuge der Energiewende ist es sinnvoll und erwünscht, im Sinne einer Kaskadennutzung Wirtschaftsdünger zunächst zur Energiegewinnung und anschließend als Düngemittel einzusetzen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, insbesondere das BMELV und das BMU, gemeinsam mit den Ländern Muster-Vollzugshinweise zu erarbeiten, durch die ein möglichst einheitlicher und praxisgerechter Vollzug der vorgenannten Frage unter Berücksichtigung der düngerechtlichen Vorgaben für organische Düngemittel sichergestellt wird.