Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

Die Ministerpräsidentin des Saarlandes
Saarbrücken, 25. Februar 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Regierung des Saarlandes hat beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten einzubringen.

Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 920. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2014 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Annegret Kramp-Karrenbauer

Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

Der Bundesrat möge beschließen:

I. Der Bundesrat stellt fest:

Der Bundesrat blickt mit großer Sorge auf die unerträglichen Missstände im Bereich der Prostitution. Nicht nur die Lage der Personen, die die Prostitution ausüben, hat sich verschlechtert, auch leiden immer mehr Unbeteiligte unter der Ausweitung der Prostitution.

Daher wird besonders die Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, nach der insbesondere Frauen vor Gewalt und Ausbeutung besser geschützt und die Täter konsequenter bestraft werden, durch den Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Auch die vereinbarte Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution sowie die gesetzliche Verbesserung der ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten wird unterstützt.

Eine umfassende Neuordnung des Rechtes der Prostitution und der Regulierung von Prostitutionsstätten sollte schnellstmöglich in Angriff genommen werden.

II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,

ihren Beitrag zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer zeitnah zu leisten. Er bittet die Bundesregierung, die Gesetzesvorschläge zur Umsetzung der Richtlinie schnellstmöglich vorzulegen.

III. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung,

Regelungen für den Prostitutionsbereich vorzubereiten und dabei folgende Inhalte zu berücksichtigen:

1. Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsangebote und gezielter Ausstiegsprogramme für Prostituierte

Die Vorhaltung von Beratungsangeboten für Prostituierte sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung von bundesweit geförderten Ausstiegshilfen (Entwicklung von dauerhaften Zukunftsperspektiven außerhalb der Prostitution, Angebote der beruflichen Qualifizierung nach SGB II) sind - mit Blick auf die ursprüngliche Intention des Prostitutionsgesetzes von 2002 - eine wichtige sozialpolitische Aufgabe und tragen dazu bei, die soziale und wirtschaftliche Situation von Prostituierten zu stärken.

2. Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Betroffene von Frauenhandel und Zwangsprostitution

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen, um das Aufenthaltsrecht für die von Frauenhandel und Zwangsprostitution Betroffenen unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Aufklärung, ihrer Mitwirkung im Strafverfahren sowie ihrer persönlichen Situation zu verbessern, damit sie sich frühzeitig und aktiv als Opfer zu erkennen geben können, aber auch die Verfolgung der Täter und somit die Vermeidung einer größeren Zahl an Opfern gewährleistet werden kann.

3. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und ergänzende Melde- und Anzeigepflichten

Die Bundesregierung wird gebeten, Regelungen für eine umfassende Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und ergänzende Meldepflichten für die Betreiber von Prostitutionsstätten bzw. Anzeigepflichten für die Prostitutionsausübung vorzuschlagen.

Dabei sollte sich die Erlaubnispflicht auf das Betreiben von Prostitutionsstätten erstrecken, eine Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber umfassen, strenge Auflagen im Bereich der Sicherheit der Prostituierten, Mindeststandards für Hygiene, Begrenzung der Bordellgrößen und Ausschluss von Wuchermieten bei der Anmietung von Zimmern durch Prostituierte vorsehen.

Als ausdrücklicher Versagungsgrund für die Erlaubnis sollte u.a. ein Betriebskonzept normiert werden, das erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend oder die Allgemeinheit befürchten lässt bzw. in dem entwürdigende Sexualpraktiken angeboten werden (z.B. sog. Flatrate).

Begleitend zur Erlaubnispflicht wird seitens des Bundesrates eine umfassende Meldepflicht des Betreibers von Prostitutionsstätten für notwendig erachtet. Diese sollte u.a. folgende Verpflichtungen des Betreibers festlegen:

4. Bundeseinheitliche Zugangs- und Kontrollrechte für Prostitutionsstätten

Wirksame Kontrolle setzt auch ein effektives und lückenloses Kontrollinstrumentarium voraus. Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, auf welchem Wege im Zuge der Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und flankierend zu verbesserten Melde- und Anzeigepflichten auch ausreichende und bundesweit einheitliche Zugangsund Kontrollrechte zu eröffnen sind.

5. Regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte und Verbesserung des Zugangs zu psychosozialen Beratungsangeboten

Die Bundesregierung wird gebeten, durch entsprechende gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass durch regelmäßige Untersuchungen der Betroffenen körperliche Misshandlungen oder traumatische Störungen erkannt werden können und damit ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes geleistet werden kann. Gleichzeitig sollten Möglichkeiten geschaffen werden, die einen verbesserten Zugang der Betroffenen zu psychosozialen Beratungsangeboten gewährleisten.

6. Schutz Heranwachsender in der Prostitution

Expertenberichte zeigen, dass gerade viele junge Personen entweder unter Gewaltanwendung oder auch oftmals unbewusst - z.B. durch angebliche Model- oder Künstleragenturen, über Inserate in Zeitungen angeworben werden bzw. unter Vortäuschung falscher Tatsachen - in die Prostitution geraten und zur Prostitutionsausübung verleitet oder sogar gezwungen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob im Sinne der Beschlussfassung der 21. Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder vom 16. bis 17.06.2011 Schutzvorschriften für diese Personengruppe auf den Weg gebracht werden können.

7. Freierbestrafung bei Inanspruchnahme illegaler und entwürdigender Prostitutionsformen

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel auf den Weg zu bringen, damit künftig strafrechtliche Schritte nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern auch gegen diejenigen Personen und insbesondere gegen diejenigen Freier unternommen werden können, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und zu sexuellen Handlungen missbrauchen.