Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge
(Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG)

Der Bundesrat hat in seiner 907. Sitzung am 1. März 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 31. Januar 2013 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes aus folgenden Gründen einberufen wird:

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa (§ 10 Absatz 3 Satz 1 EStG)

Der Vermittlungsausschuss soll eine Regelung vorschlagen, die folgendes Problem löst:

Die Altersvorsorge wird nicht gleichmäßig verbessert.

Begründung:

Die Anhebung des Förderhöchstbetrags um 20 Prozent ist unangemessen und geht weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus.

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b (§ 92a Absatz 2 Satz 3 EStG)

Der Vermittlungsausschuss soll eine Regelung vorschlagen, die folgendes Problem löst:

Das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital wird durch die Absenkung der Verzinsung des Wohnförderkontos im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt.

Begründung:

Wird das Altersvorsorgekapital für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt, hat der Steuerpflichtige einen Vorteil aus der steuerlich geförderten Immobiliennutzung. Dieser Vorteil wird bisher mit zwei Prozent jährlich des eingesetzten geförderten Kapitals verzinst und insgesamt einem Wohnförderkonto zugeführt, das die nachgelagerte Besteuerung vergleichbar der Behandlung der anderen regelmäßig verzinslichen Altersvorsorgeprodukte sicherstellt. Die jetzt vorgesehene Absenkung auf ein Prozent wird in der Gesetzesbegründung auf Vereinfachungsgründe gestützt. Worin die Vereinfachung liegen soll, ist nicht erkennbar. Vielmehr handelt es sich um eine Subvention für Wohneigentümer, wenn damit der Zinssatz einer alternativen langfristigen Kapitalanlage nicht erreicht wird.

3. Zum Gesetz insgesamt

Der Vermittlungsausschuss soll eine Regelung vorschlagen, die folgendes Problem löst:

Langfristig kann es zu erheblichen Steuerausfällen kommen.

Begründung:

Die jährlichen Steuerausfälle sind in der Gesetzesbegründung mit lediglich 20 Mio. Euro aufgeführt. Diese Angabe bezieht sich auf die Anhebung des Abzugsvolumens für die Basisversorgung von 20 000 auf 24 000 Euro. Die Höhe der Steuerausfälle deutet auf eine geringe Nutzung (nur rund 12 500 Steuerpflichtige) der Verbesserungen in einer Anlaufphase hin. Dies erscheint bei einer Gesamtzahl von rund 4 Mio. Selbständigen in Deutschland tendenziell zu gering. In längerfristiger Betrachtung (20 bis 30 Jahre) kommt hinzu, dass die Absenkung der fiktiven Verzinsung des Wohnförderkontos ebenfalls eine Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Milliardenbereich bedeutet. Verteilt auf die anzurechnenden Jahre ist mit jährlichen Steuerausfällen von rund 50 Mio. Euro für jede 1 Mio. abgeschlossener Verträge zu rechnen. Hierdurch würden entgegen dem Grundsatz der Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte leichtfertig Steuereinnahmen in der Zukunft preisgegeben.

4. Zum Gesetz insgesamt

Der Vermittlungsausschuss soll vorschlagen, in das Gesetz eine Ermächtigung für eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates aufzunehmen, damit noch in dieser Legislaturperiode eine Kostenbegrenzung für geförderte Altersvorsorgeprodukte eingeführt wird.

Begründung:

Durch die vorgesehenen Produktinformationen wird zwar eine größere Kostentransparenz für den Bürger hergestellt. Diese Maßnahme beseitigt aber nicht das Grundproblem zu hoher Kosten. Auch die vorgesehene Begrenzung der Wechselkosten ändert hieran nichts. Insbesondere darf der neue Vertragspartner weiterhin hohe Abschlusskosten zu Lasten des Verbrauchers ansetzen.

Letztlich besteht in der Bevölkerung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, weil die angebotenen Anlageformen teilweise mit hohen Kosten belastet werden und sich für den Bürger wenig transparent zeigen. So betragen die Kosten für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung nach einer aktuellen Untersuchung zwischen 1,6 Prozent und 9,5 Prozent der Beiträge und Zulagen. Die Riester-Förderidee wird durch eine übermäßige Kostenbelastung jedoch konterkariert. Die Kosten für geförderte Altersvorsorgeprodukte müssen deshalb begrenzt werden, um einen funktionsfähigen Wettbewerb zugunsten effizienterer Altersvorsorgeprodukte zu ermöglichen.

Auch der Finanzausschuss des Bundestages hat dieses Problem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bereits erkannt und über eine Kostenbegrenzung diskutiert.