Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020"
(2014- 2020)

Der Bundesrat hat in seiner 920. Sitzung am 14. März 2014 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die nachfolgenden spezifischen Programme des Programmausschusses zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) zur ständigen Teilnahme (Liste A) folgende Beauftragte:

Die Benennungen gelten zunächst dreieinhalb Jahre bis zur Halbzeitbewertung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020).