Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge
(Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG)

907. Sitzung des Bundesrates am 1. März 2013

A

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgenden Gründen zu verlangen:

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa (§ 10 Absatz 3 Satz 1 EStG)

Der Vermittlungsausschuss soll eine Regelung vorschlagen, die folgendes Problem löst:

Die Altersvorsorge wird nicht gleichmäßig verbessert.

Begründung:

Die Anhebung des Förderhöchstbetrags um 20 Prozent ist unangemessen und geht weit über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus.

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b (§ 92a Absatz 2 Satz 3 EStG)

Der Vermittlungsausschuss soll eine Regelung vorschlagen, die folgendes Problem löst:

Das in Wohneigentum investierte Altersvorsorgekapital wird durch die Absenkung der Verzinsung des Wohnförderkontos im Vergleich zu anderen Vertragsarten übermäßig begünstigt.

Begründung:

Wird das Altersvorsorgekapital für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt, hat der Steuerpflichtige einen Vorteil aus der steuerlich geförderten Immobiliennutzung. Dieser Vorteil wird bisher mit zwei Prozent jährlich des eingesetzten geförderten Kapitals verzinst und insgesamt einem Wohnförderkonto zugeführt, das die nachgelagerte Besteuerung vergleichbar der Behandlung der anderen regelmäßig verzinslichen Altersvorsorgeprodukte sicherstellt. Die jetzt vorgesehene Absenkung auf ein Prozent wird in der Gesetzesbegründung auf Vereinfachungsgründe gestützt. Worin die Vereinfachung liegen soll, ist nicht erkennbar. Vielmehr handelt es sich um eine Subvention für Wohneigentümer, wenn damit der Zinssatz einer alternativen langfristigen Kapitalanlage nicht erreicht wird.

3. Zum Gesetz insgesamt

Der Vermittlungsausschuss soll eine Regelung vorschlagen, die folgendes Problem löst:

Langfristig kann es zu erheblichen Steuerausfällen kommen.

Begründung:

Die jährlichen Steuerausfälle sind in der Gesetzesbegründung mit lediglich 20 Mio. Euro aufgeführt. Diese Angabe bezieht sich auf die Anhebung des Abzugsvolumens für die Basisversorgung von 20 000 auf 24 000 Euro. Die Höhe der Steuerausfälle deutet auf eine geringe Nutzung (nur rund 12 500 Steuerpflichtige) der Verbesserungen in einer Anlaufphase hin. Dies erscheint bei einer Gesamtzahl von rund 4 Mio. Selbständigen in Deutschland tendenziell zu gering. In längerfristiger Betrachtung (20 bis 30 Jahre) kommt hinzu, dass die Absenkung der fiktiven Verzinsung des Wohnförderkontos ebenfalls eine Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage im Milliardenbereich bedeutet. Verteilt auf die anzurechnenden Jahre ist mit jährlichen Steuerausfällen von rund 50 Mio. Euro für jede 1 Mio. abgeschlossener Verträge zu rechnen. Hierdurch würden entgegen dem Grundsatz der Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte leichtfertig Steuereinnahmen in der Zukunft preisgegeben.

B

C

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik hat von einer Empfehlung an das Plenum abgesehen.