Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen

Punkt 14 b) der 868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Angemessen erscheinen insbesondere steuerliche Maßnahmen. Neben einer verfassungsrechtlich zulässig ausgestalteten unmittelbaren Abgabe auf die Bonuszahlungen der Banken sollte daher vor allem auch eine Begrenzung der steuerlichen Absatzbarkeit von Gehältern und Abfindungen geprüft werden.