Empfehlungen der Ausschüsse
Zehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

921. Sitzung des Bundesrates am 11. April 2014

A

B

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Da die von der Bundesdruckerei gegenüber den Kommunen geltend gemachten Kosten bereits 30,80 Euro betragen, ist der neue Gebührensatz nicht kostendeckend. Es muss daher dringend eine Senkung der für den elektronischen Aufenthaltstitel geltend gemachten Kosten erreicht werden.