Beschluss des Bundesrates
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
Der Bundesrat hat in seiner 932. Sitzung am 27. März 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. Februar 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
1. Der Bundesrat begrüßt, dass im Rahmen der Assistierten Ausbildung mit dem vorliegenden Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen und deren Ausbildungsbetriebe erfolgt. Dadurch könnten mehr erfolgreiche Abschlüsse der Berufsausbildung erreicht werden.
2. Die Kammern unterhalten, wie auch gesetzlich festgelegt, sogenannte Ausbildungsberater. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der Umsetzung des Gesetzes dafür Sorge zu tragen, dass die Betreuer der Assistierten Ausbildung während der Berufsausbildung mit diesen Ausbildungsberatern verstärkt zusammenarbeiten.