Beschluss des Bundesrates
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
(5. SGB IV-ÄndG)

Der Bundesrat hat in seiner 932. Sitzung am 27. März 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. Februar 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: