Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 147. Sitzung am 14. Februar 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 19/17158 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes - Drucksache 19/15273 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 13.03.20
Erster Durchgang: Drucksache. 467/19 (PDF)