Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 986. Sitzung am 13. März 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14. Februar 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.